Neue Grundsteuerhebesätze für Ahrensfelde ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 gelten in Ahrensfelde vorläufig folgende neue Grundsteuerhebesätze:

  • Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke): 330 (bisher 305)
  • Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke): 230 (bisher 420)

Diese Hebesätze wurden aufgrund der Datenunsicherheit bei der Berechnung zunächst auf Grundlage des Transparenzregisters des Landes Brandenburg festgelegt. Eine genauere Anpassung könnte jedoch im Laufe des Jahres 2025 erfolgen, falls sich herausstellt, dass die festgelegten Sätze zu niedrig sind.

Die Motive für die vorläufige Festlegung der neuen Grundsteuerhebesätze in Ahrensfelde ab dem 01.01.2025 waren hauptsächlich:

  1. Datenunsicherheit: Die Gemeinde hat festgestellt, dass noch nicht alle erforderlichen Datensätze vorliegen oder verarbeitbar sind, insbesondere bei der Grundsteuer A. Diese Unsicherheit in der Datenqualität hätte zu einer ungenauen Berechnung der Hebesätze führen können. Um keine falschen oder zu niedrigen Sätze festzulegen, entschied man sich, vorerst auf die Hebesätze des Landes Brandenburg zurückzugreifen.
  2. Vermeidung zusätzlicher Belastung der Bürger: Ein weiteres Motiv war die Vermeidung einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Bürger. Durch die Verwendung der vom Land Brandenburg vorgegebenen Sätze sollte sichergestellt werden, dass die Steuerzahler nicht durch zu niedrige Hebesätze und eine spätere Anpassung mit einer unvorhergesehenen Steuererhöhung belastet werden.
  3. Datenqualität: Die Abweichung bei der Grundsteuer A war besonders hoch, was auf erhebliche Datenlücken hinwies. Da bei der Grundsteuer B die Datenqualität als ausreichend hoch eingeschätzt wurde, fiel die Entscheidung, dort die Hebesätze beizubehalten. Die hohe Unsicherheit bei der Grundsteuer A führte jedoch dazu, dass vorerst die sichereren, vom Land vorgegebenen Hebesätze gewählt wurden.
  4. Flexibilität für spätere Anpassung: Der Finanzausschuss hat auch die Möglichkeit eingeräumt, die Hebesätze im Laufe des Haushaltsjahres 2025 anzupassen, wenn sich herausstellt, dass die gewählten Sätze tatsächlich zu gering sind. Eine Überprüfung und mögliche Anpassung der Hebesätze wird für den Haushalt 2026 ins Auge gefasst.

Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Reform der Grundsteuer mit minimalen Risiken für die Bürger und eine möglichst stabile Steuerlast umgesetzt wird, während gleichzeitig eine präzisere Berechnung der Hebesätze im weiteren Verlauf der Reform möglich bleibt.


DIE HINTERGRÜNDE ZUR GRUNDSTEUERREFORM

Warum mussten die Regelungen zur Grundsteuer neu geregelt werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass das bisherige System verfassungswidrig ist. Die Berechnung der Grundsteuer basierte auf veralteten Einheitswerten, die in den alten Bundesländern seit 1964 bzw. in Ostdeutschland sogar schon seit 1935 nicht mehr angepasst worden waren. Diese Werte spiegelten also nicht mehr die tatsächlichen Marktverhältnisse wider und waren daher ungerecht. Konkret wurde bemängelt, dass die Einheitswerte in den alten Berechnungen für Grundstücke und Gebäude zu ungleich verteilt waren. Zum Beispiel hatten Häuser in ländlichen Regionen im Verhältnis einen zu niedrigen Wert, während städtische Immobilien zu hoch bewertet wurden. Das führte zu einer ungerechten Steuerlastverteilung.

Um diese Ungerechtigkeiten zu beheben, wurde ein neues Gesetz zur Grundsteuerreform beschlossen, das ab 2025 gilt. Dabei wird die Steuer nun nach aktuelleren und faireren Kriterien berechnet, wie zum Beispiel dem Bodenwert, der Grundstücksgröße und der Art der Nutzung (z. B. Wohnraum, Gewerbe). Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und transparentere Berechnung der Grundsteuer zu gewährleisten und gleichzeitig die Verfassungsvorgaben zu erfüllen.

Welche Möglichkeiten haben Gemeinden um die Änderungen bei der Grundsteuer möglichst aufkommensneutral umzusetzen?

Um die Änderungen der Grundsteuer aufkommensneutral umzusetzen, können Gemeinden vor allem den Hebesatz anpassen, also den Prozentsatz, mit dem die Grundsteuer berechnet wird. Wenn durch die Reform die Steuerlast steigt, kann der Hebesatz gesenkt werden, um die Einnahmen gleich zu halten. Zusätzlich können unterschiedliche Hebesätze für verschiedene Grundstücksarten (z. B. Wohn-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsflächen) festgelegt werden. Auch die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke kann eingeführt werden, um eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Ziel ist es, die Steuerlast für die Bürger nicht zu erhöhen und die Einnahmen stabil zu halten.

Was bedeutet „aufkommensneutral“ in diesem Zusammenhang?

Aufkommensneutral meint, dass die Reform der Grundsteuer keine zusätzlichen Einnahmen für die Gemeinde oder den Staat bringen soll. Die Gesamtsumme der Grundsteuer, die von den Grundstückseigentümern gezahlt wird, bleibt also gleich, obwohl sich die Berechnungsgrundlage ändert. Es geht darum, die Steuerlast so anzupassen, dass die Einnahmen insgesamt weder steigen noch sinken – sie bleiben auf dem gleichen Niveau wie vor der Reform.

Ist das neue System gerechter?

Ja, das neue Grundsteuersystem wird als gerechter angesehen, weil es auf aktuelleren und realistischeren Bewertungsgrundlagen basiert. Beim alten System, das auf veralteten Einheitswerten aus den 1960er Jahren beruhte, wurden Grundstücke in städtischen Gebieten oft zu hoch und in ländlichen Gebieten zu niedrig bewertet. Das führte zu ungerechten Steuerbelastungen. Mit der Reform werden nun marktnähere Werte berücksichtigt, wie zum Beispiel der Bodenwert, die Größe des Grundstücks und die Art der Nutzung. Dadurch wird die Steuerlast an die tatsächliche Nutzung und den aktuellen Wert von Grundstücken angepasst, was eine fairere Verteilung der Steuerlast zur Folge hat. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Differenzierung nach Grundstücksarten (z. B. unbebaute Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Gewerbeflächen) dazu beiträgt, dass unterschiedliche Nutzungstypen gerecht berücksichtigt werden. Allerdings gibt es auch Kritiker, die argumentieren, dass die Reform nicht für alle Bürger spürbar gleich gerecht ist, da es immer noch Unterschiede in der Steuerbelastung je nach Region und Immobilienwert gibt. Aber insgesamt wird die Reform als ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit gesehen.

Mehr Informationen finden Sie unter –> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

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