Von Bürgerbeteiligung und Transparenz

Die Überschrift des heutigen Artikels könnte auch lauten „Was lange währt wird langsam gut!“. Wir erinnern uns: in den zurückliegenden Monaten wurden in der Gemeindevertretung verschiedene Anträge bearbeitet, welche sich mit einer Verbesserung der Möglichkeiten der Beteiligung unserer Einwohnerschaft, mit dem Verhalten der Gemeindevertreter sowie mit bis heute unbewiesenen Behauptungen beschäftigten, in der Gemeindevertretung ginge es intransparent und befangen zu. Hierzu wurden, klar unterschiedlich politisch motiviert, verschiedene Anträge eingebracht und diskutiert. Um aber jetzt keinen „kalten Kaffee“ aufzuwärmen, beschäftige ich mich heute mit den (Zwischen) -ergebnissen.

Zunächst etwas zur Erhöhung der Transparenz. Ganz nebenbei und fast unbemerkt wurde den Mitgliedern der Ahrensfelder Gemeindevertretung auf eigenen Antrag die Möglichkeit eingeräumt, auf der Internetseite der Gemeinde auf freiwilliger Basis ihre Mitgliedschaften in Vereinen, Aufsichtsräten, Beiräten etc. zu veröffentlichen. Diese Möglichkeit geht deutlich über die bereits gesetzlich festgelegten Offenbarungspflichten von Gemeindevertretern hinaus und lässt für Interessierte einen tieferen Einblick auf vermeintliche und tatsächliche Befangenheiten zu . Ich gehe davon aus, dass sich spätestens die Mitglieder der nächsten Gemeindevertretung die Chance einer entsprechenden Darstellung nicht entgehen lassen werden.

Etwas länger dauerte die Überarbeitung der Einwohnerbeteiligungssatzung, welche nunmehr den Weg frei macht, unkompliziert und bei Bedarf anonym und ohne hohen Kostenaufwand, Bürgerbeteiligungen in jedweder Form durchzuführen. Seien es runde Tische, Einwohnerpanels, Bürgerversammlungen, Onlinebefragungen, direkte Befragungen an Haustüren oder mittels der Übersendung von Fragebögen. Die Gemeindevertretung bestimmt fortan selbst über die Form und die Inhalte der Beteiligung. Dies war vorher allein dem Bürgermeister vorbehalten und wurde nun unkompliziert in die Hände der gewählten Gemeindevertretung gelegt. Neu ist auch, dass nun zumindest online und ohne größeren Aufwand zielgerichtet nicht nur unterschiedliche Altersgruppen sondern auch lediglich einzelne Ortsteile zu einer Befragung gebeten werden können. Damit sind, anders als fälschlich an anderer Stelle leider immer wieder gern behauptet, zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Instrumenten der Brandenburger Kommunalverfassung (Bürgerbegehren, Petitionen, Wahlen, Einwohneranträge, Bürgerentscheide, Fragestunden etc.) weitere Möglichkeiten geschaffen worden, demokratisch an Meinungsbildungsprozessen in der Gemeinde teilzunehmen.

Wie lebendig das Ganze bereits schon jetzt ist, zeigen die Beispiele aus jüngster Zeit. So erfolgten Beteiligungen beispielsweise durch eine moderierte Einwohnerver-sammlung zu einem Bauvorhaben in Neu- Lindenberg oder durch einen öffentlichen Vor- Ort- Termin zum angedachten Bau eines Rechenzentrums im Ortsteil Eiche.

An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass es zur Teilnahme an Onlinebefragungen unserer Gemeinde die Einrichtung eines Benutzerkontos bedarf. Hierzu wurde umfassend im letzten Amtsblatt informiert, sodass eine Wiederholung hier entbehrlich ist.

Zum Schluss möchte ich auf die aktuell laufende Erarbeitung eines Verhaltenskodexes für Gemeindevertreter hinweisen. Eine erste Beratung hat hierzu bereits im Hauptausschuss stattgefunden. Hierbei wurden durch die Mitglieder bereits eine Vielzahl an Vorschlägen eingebracht und diskutiert. Da das Vorhaben nicht „über’s Knie gebrochen“ werden soll, wurde allen Fraktionen noch einmal Gelegenheit gegeben, mit eigenen Vorschlägen diesen Verhaltenskodex zu verbessern. Die nächste Beratung findet hierzu öffentlich auf der Sitzung des Hauptausschusses am 02. April 2024 um 19:00 Uhr im OTZ Ahrensfelde statt.

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